Fragen & Antworten
Werden vorherige Beiträge angerechnet?
Hier begünstigt der Gesetzgeber seit dem Jahr 2009 alle Versicherten. Die sogenannten Anwartschaften, also der finanzielle Grundstock den ein Versicherungsunternehmen aus den eigenen, eingezahlten Beiträgen für die Risiken der Zukunft anlegt, können nun nämlich problemlos von einem Konzern der Privaten Krankenversicherung zu einem anderen mitgenommen werden. Dies war vor dem Jahr 2009 noch nicht möglich und begünstigt so natürlich einen Wechsel zu einem Anbieter. Musste man vorher durch die fehlenden Anwartschaften beim neuen Konzern mit einem höheren Monatsbeitrag rechnen, kann man sich nun sicher sein, dass der Wechsel der Versicherung – beispielsweise in einen deutlich leistungsstärkeren Tarif – mit günstigen Monatsbeiträgen verbunden sein dürfte. Somit geht keinem Versicherten auch nur ein eingezahlter Beitrag in das System der Privaten Krankenversicherungen verloren.Sie haben eine spezielle Frage?
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