Fragen & Antworten
Kommt die PKV für Behandlungen bei einem Heilpraktiker auf?
Prinzipiell ja, wobei die Erstattung natürlich auch vom gewählten Tarif abhängt. Bei vielen Versicherungskonzernen umfasst der einfache Basistarif die Behandlungen bei einem Heilpraktiker beispielsweise nicht, während andere und kostbarere Tarife diese Art von Behandlungen mit einschließen.Jedoch sollte nicht alleine bei der Wahl des privaten Krankenversicherers darauf geachtet werden, dass Behandlungen eines Heilpraktikers mit in dem abgeschlossenen Tarif eingeschlossen sind. Vielmehr hängt es auch vom gewählten Heilpraktiker ab, ob dieser akkreditiert ist und seinen Beruf nach den Richtlinien des Deutschen Heilpraktikergesetzes ausübt. Nur derartige Heilpraktiker werden sowohl von der gesetzlichen wie auch von der privaten Krankenversicherung akzeptiert, weshalb nur in diesen Fällen mit einer anteiligen oder kompletten Erstattung der Behandlungskosten gerechnet werden kann.
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