Fragen & Antworten
Kommt die PKV auch für Behandlungen im Ausland auf?
Üblicherweise kommen die Privaten Krankenversicherungen für alle Behandlungen im europäischen Ausland auf. Zu diesem Wirkbereich gehören alle Staaten der Europäischen Union, sämtliche osteuropäischen Nicht-EU-Mitglieder sowie Norwegen, Island und die Schweiz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei zeitlich im Regelfall über eine Spanne von vier Wochen, bei einzelnen Versicherern sind auch Aufenthalte von sechs oder sogar acht Wochen vertraglich mit eingeschlossen.Wer als Versicherter außerhalb von Geschäftsreisen oder einem Urlaub einen Aufenthalt im Ausland plant, der über die obig erwähnte Frist des Versicherers hinausgeht, kann in den allermeisten Fällen gegen einen Zusatzbeitrag diese zusätzliche Zeit im Ausland ebenfalls in den eigenen Krankenversicherungsschutz mit einbeziehen. Selbiges gilt auch für einen Auslandsaufenthalt außerhalb von Europa, unabhängig von dessen zeitlicher Dauer. Strebt ein Versicherter hierbei jedoch eine Reise in eine Region der Erde an, die als gesundheitlich äußerst bedenklich gilt, kann sich mancher Versicherer weigern, dieses Risiko in den gewöhnlichen Schutz der PKV zu übernehmen. Hier kann der ergänzende Abschluss einer Auslandskrankenversicherung oder ähnlicher Versicherungsmodelle nötig sein.
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