Fragen & Antworten
Kann mir der Wechsel verboten werden?
Nein, solange Sie sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen halten. Sollten die Rahmenbedingungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung vorliegen oder Sie sich ohnehin für den Basistarif eines privaten Versicherers entscheiden möchten, haben Sie diesen Wechselwillen lediglich bei Ihrer Krankenkasse anzuzeigen. Der Krankenkasse muss zudem bis zum 15. Kalendertag des Vormonates zum Ende eines Quartales hin die Kündigung in schriftlicher Form zugegangen sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, steht einem erfolgreichen Wechsel in die Private Krankenversicherung mit Ihrem günstigen Beiträgen und umfassenderen Leistungen nichts mehr im Wege.Sie haben eine spezielle Frage?
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