Fragen & Antworten
Kann mir der Wechsel verboten werden?
Nein, solange Sie sich an die entsprechenden Fristen zur Kündigung halten. Diese werden gesetzlich vorgeschrieben und meist zusätzlich noch einmal in Ihrem Versicherungsvertrag erwähnt. Sofern Sie diese Fristen beachten und vor Ablauf der Frist Ihrem alten Versicherer die Kündigung zukommen lassen, wird dieser keine Möglichkeit haben, Sie an das eigene Unternehmen weiterhin binden zu können. Da seit dem Jahr 2009 eine Versicherungspflicht für jeden Bundesbürger besteht ist jedoch mit einer Anfrage des alten Versicherers zu rechnen, bei welchem Versicherungsunternehmen Sie Ihren neuen Versicherungstarif abgeschlossen haben. Dies ist eine reine Formsache und verhindert lediglich, dass Ihr alter Versicherer Sie in eine Zukunft ohne jedwede gesundheitliche Absicherung entlässt, was er dem Gesetz nach nicht dürfte.Sie haben eine spezielle Frage?
Welcher PKV Typ sind Sie?
Unsere PKV Experten beantworten gerne auch Ihre individuelle Fragen per E-Mail
(Beantwortung innerhalb 12 Stunden)
