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Fragen & Antworten

Kann ich in der PKV meinen behandelnden Arzt frei wählen?

Im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen herrscht bei der Privaten Krankenversicherung die sogenannte freie Arztwahl. Dies bedeutet, dass sich jeder Versicherte sowohl für Hausarzt- wie auch Facharztbesuche den behandelnden Arzt frei auswählen kann. Auch der Arztwechsel im Laufe einer Behandlung ist in der Privaten Krankenversicherung problemlos möglich, so dass hier keine Bindung an feste Haus- und Fachärzte besteht.

Das Prinzip der freien Arztwahl bezieht sich dabei sowohl auf den behandelnden Hausarzt und Ärzte einzelner Fachrichtungen, ebenso wie auf Zahnärzte, Psychologe und Heilpraktiker im Sinne des Gesetzes. Bei einem Arztwechsel oder einer Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt fällt im Rahmen der freien Arztwahl die sonst notwendige Überweisung weg, so dass jeder privat Versicherte direkt und ohne Umwege zu der Behandlung bei einem Arzt seiner Wahl kommen kann.

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