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Fragen & Antworten

Kann ich meine Altersrückstellungen bei einem Versicherungswechsel einfach mitnehmen?

Die Antwort lautet: Leider nein. Dieses Verbot gilt jedoch erst seit dem 30. Juni 2009 und ist somit eine relativ junge Gesetzesgebung der damals noch amtierenden schwarz-roten Regierung. Der Hauptgrund, weshalb auch einzelne Versicherungskonzerne sehr am Behalten der jeweiligen Alterrückstellungen waren, war vorrangig die Wirtschaftlichkeit, die ein Unternehmen der Privaten Krankenversicherung dauerhaft aufrecht erhalten möchte und hierbei natürlich auch sämtliche Altersrückstellungen für alle Versicherten mit einrechnet.

Altersrückstellungen werden stets von den Beiträgen eines jeden Versicherten gebildet, um in jungen Versicherungsjahren genügend Geld zu haben, um die erst im höheren Lebensalter entstehenden Risiken und Erkrankungen auch finanziell meistern zu können. Schließlich werden in den ersten Versicherungsjahren eines meist noch jungen Versicherten längst nicht Leistungen in einem Ausmaß benötigt, wie sie durch den Versicherungsbeitrag monatlich abgesichert werden.

Der Versicherungswechsel unterbindet also fortan die Mitnahme der Altersrückstellungen, was sich für den einzelnen Versicherten meist durch einen etwas höheren Beitrag beim neuen Versicherer erkennbar macht. Diesen muss er aber ohnehin schon deshalb schultern, da er ja einige Lebensjahre fortgeschritten ist und somit gesundheitstechnisch ein größeres Risiko für den Versicherer darstellt. In diesem Fall ist es also umso notwendiger und hilfreicher, einen umfassenden Vergleich aller auf dem Markt befindlichen Tarife vorzunehmen. Nur auf diese Weise kann man sich sicherstellen, auch ohne Mitnahme der Alterrückstellungen einen umfassenden und günstigen Versicherungsschutz zu genießen.

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