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Fragen & Antworten

Kann ich direkt in die Private Krankenversicherung wechseln?

Um überhaupt in die Private Krankenversicherung wechseln und hier eine Vollversicherung abschließen zu könne, müssen einige Rahmenbedinungen erfüllt sein. Neben der Zugehörigkeit zu speziellen Berufsgruppen wie Beamte oder Ärzte oder das Ausüben einer freiberuflichen bzw. selbstständigen Arbeit ist der häufigste Wechselgrund, mit seinem monatlichen Einkommen die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze zu überschreiten. Diese wird jedes Jahr aufs Neue vom Staat festgelegt und gilt als entscheidene Kennzahl, um den umfassenden Schutz der Privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Ein wesentlicher Denkfehler, den viele Versicherungswillige machen ist jedoch der Gedanke, unmittelbar nach Überschreiten der Bemessungsgrenze mit ihrem Einkommen in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Vielmehr muss eine Frist erfüllt werden, damit der Gesetzgeber und auch die Versicherung die Sicherheit hat, dass Sie dauerhaft über der Beitragsbemessungsgrenze bleiben. Aktuell gilt in dieser Hinsicht die Drei-Jahres-Regelung, sprich in 36 aufeinanderfolgende Kalendermonate muss die Grenze einkommenstechnisch überschritten worden sein um in die private Vollversicherung wechseln zu können. In näherer Zukunft dürfte in dieser Hinsicht jedoch die Rückkehr zur Ein-Jahres-Regelung stattfinden, die lediglich zwölf Monate lang ein Einkommen über der Bemessungsgrenze verlangt. Natürlich ist es während dieser Frist nicht verboten, bereits mit verschiedenen Versicherern Kontakt aufzunehmen oder sich durch einen unabhängigen Vergleich das passende und reizvollste Tarifmodell für die eigene Person ausrechnen zu lassen.

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