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Fragen & Antworten

Ist die Übertragung von Altersrückstellungen möglich?

Altersrückstellungen werden im Laufe der Vertragsdauer von jedem Konzern der Privaten Krankenversicherung für jeden einzelnen Versicherten gebildet. Diese Rücklagen sollen in jungen und gesunden Lebensjahren angespart werden, um das im Gesundheitsbereich eher risikoreichere Lebensalter finanziell auffangen zu können und nicht regelmäßige höhere Beiträge fordern zu müssen. Grundsätzlich sind die gemachten Altersrückstellungen somit an eine bestimmte Person gebunden und können nicht ohne weiteres auf eine andere Person übertragen werden.

Durch die Reform des Gesetzes zur Privaten Krankenversicherung sind hierbei jedoch graduelle Änderung gemacht worden, die es mittlerweile ermöglichen, unter bestimmten Rahmenbedingungen die Rückstellungen auf eine andere Person zu übertragen. Vor allem der Todesfall der versicherten Person ist ein Anlass, bei dem die Übertragbarkeit gegeben ist und die angesammelten Altersrückstellungen auf die Ehefrau oder ein Kind möglich ist. Voraussetzung ist hierbei natürlich ein bereits bestehender Versicherungsschutz für die ausgewählte Person beim gleichen Konzern. Eine Übertragbarkeit, die über die engen Familiengrenzen hinausgeht (beispielsweise innerhalb eines Unternehmens), bedarf Sonderregelungen und ist in den meisten Fällen über die abgeschlossenen Verträge des Konzerns zugesichert oder untersagt.

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