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Fragen & Antworten

Erfolgt die Abrechnung aller Kosten wie in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Nein, zwischen der Abrechnung für Behandlungen oder Medikamente muss in der Privaten Krankenbversicherung deutlich anders gehandelt werden. In diesem Fall ist die versicherte Person zunächst in der Pflicht, die Kosten vorzustrecken und erstmal aus eigener Tasche zu bezahlen. Von dem behandelnden Arzt bzw. der Apotheke erhält man im Anschluss eine Quittung bzw. Rechnung, aus der der vorgestreckte Betrag deutlich wird. Diese Rechnung lässt sich dann beim Privaten Krankenversicherer einreichen, der sie kurz auf ihre Richtigkeit prüft. Der entsprechende Betrag wird dann von dem Versicherer komplett oder zu einem gewissen Anteil zurückerstattet.

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