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Fragen & Antworten

Dürfen gesetzlich Versicherte wechseln?

Seit dem Jahr 2009 steht die Private Krankenversicherung jedem Bürger offen, also auch solchen, die bislang verpflichtend bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgesichert waren. Diese Versicherungspflicht erlischt zwar auch nicht, jedoch kann man sich als gesetzlich Versicherter nun für einen Basistarif entscheiden, den jedes Unternehmen der Privaten Krankenversicherung zwingend für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen anbieten muss. Sollte dieser Tarif in seinem Leistungsumfang den eigenen Wunschen bereits entsprechen, kann unverzüglich in die Private Krankenversicherung gewechselt werden. Sollte man ohnehin Mitglied einer bestimmten Berufsgruppe wie Freiberufler oder Beamter sein bzw. mit seinem jährlichen Einkommen die staatlichen festgelegte Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, ist der Wechsel ohnehin ohne Hürden möglich.

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