Fragen & Antworten
Besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung?
Im Rahmen der Versicherungspflicht unterscheiden sich die gesetzliche und die private Krankenversicherung erheblich. Zunächst einmal gilt der Begriff der Versicherungspflicht nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern es sich bei der zu versichernden Person um einen Arbeitnehmer handelt, der in einem festen Beschäftigungsverhältnis steht und dessen Jahreseinkommen nicht die Bemessungsgrenze übersteigt. In diesem Fall ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Person in eine der gesetzliche Krankenkassen aufzunehmen, unabhängig vom Gesundheitszustand oder anderen Faktoren.Für Selbstständige, Freiberufler, einige weitere Berufsgruppen und Personen über der Bemessungsgrenze setzt diese Versicherungspflicht aus. Hier können sich die Betroffenen überlegen, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten oder sich lieber in der privaten Krankenversicherung gegen gesundheitliche Risiken absichern wollen. Dies gilt mittlerweile auch für den gewöhnlichen Arbeitnehmer, der so ebenfalls von den oftmals deutlich besseren Leistungen der privaten Versicherer profitieren kann. Die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für diesen Personenkreis schließt also nicht aus, dass eine Person ebenso freiwillig auf diesen verpflichtenden Schutz verzichtet, da er sich durch den Tarif einer privaten Krankenversicherung besser versorgt fühlt.
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